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Mobilität in der Region

Was bedeutet Mobilität?

Für die einen bedeutet Mobilität den Weg von A nach B zu meistern, für die anderen bedeutet es viel mehr; nämlich Freiheit und Sicherheit.

Für uns bedeutet Mobilität all diese Dinge zu verbinden und deinen Weg möglichst angenehm und einfach zu gestalten. Wir empfehlen dir eine Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und auch Urlaub vom eigenen Auto zu machen. Auf dieser Seite findest du Informationen zu allen Möglichkeiten, sich bei uns in der Region mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus, Traunstein Taxi und vielen mehr zu bewegen.

Schienenersatzverkehr Strecke 153

Update vom 03.12.2023 um 19:25 Uhr wegen der Streckenunterbrechung der Almtalbahn von Wels Hbf - Grünau im Almtal Bahnhof

Wegen starker Schneefälle sind zwischen Wels Hbf und Grünau im Almtal Bahnhof bis voraussichtlich 04.12.2023 23:59 Uhr keine Fahrten möglich. Wir haben für Sie einen Schienenersatzverkehr zwischen Wels Hbf und Grünau im Almtal eingerichtet. Planen Sie in diesem Bereich derzeit bis zu 30 Minuten mehr Reisezeit ein. Bitte beachten Sie, dass das Platzangebot begrenzt sein kann, und nutzen Sie daher nach Möglichkeit auch alternative Reisemöglichkeiten. Mobilitätseingeschränkten Reisenden, die für ihre Fahrt Unterstützung benötigen, wird dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt mit dem ÖBB Kund:innenservice unter 05-1717-5 in Verbindung zu setzen, um eine barrierefreie Reisekette zu gewährleisten.

Wir bitten um Entschuldigung.                     

Neufestsetzung der Parkentgelte "Umkehrparkplatz" und der Tarife des "Traunsteinshuttles" ab 01. April 2023.

Shuttlebus Traunsteinstraße:

Einfache Fahrt im "Traunsteinshuttle" (€ 5,00)

Hin-und Rückfahrt im "Traunsteinshuttle" (€ 10,00)

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Inhaber des "Klimatickets" - KOSTENLOS

Parkentgelte Umkehrparkplatz:

Das bisherige Parkentgelt für den "Umkehrparkplatz" für drei Stunden (€10,00) soll hinkünftig für fünf Stunden gelten.

Alle übrigen Tarife (24 und 48 Stunden Karten zu € 25,00 bzw. € 50,00 sowie der "Abmahnungstarif" zu € 75,00) sollen bis auf weiteres unverändert bleiben.

Neuerlassung einer Parkgebührenordnung mit Wirksamkeit 01. Juni 2023

G M U N D E N

Parkgebühren gebührenpflichtige Parkplätze ohne Rathausplatz (Hoheitsrecht)

  • Parkgebührenpflicht ganzjährig von Montag bis Sonntag von 09:00-17:00 Uhr
  • Die Parkgebühr beträgt für eine Parkdauer von jeweils vier Minuten EUR 0,10. Abe einer Parkdauer von zwölf Minuten bzw. einem Mindesteinwurf von EUR 0,30 wird eine einmalige Gratis-Parkzeit von dreißig Minuten (im Wert von EUR 0,75) als Draufgabe gewährt. Die Parkgebühr beträgt für die höchst zulässige Parkdauer in diesen Bereichen (180 Minuten) somit EUR 3,75.

Parkgebühren gebührenpflichtige Parkplätze Rathausplatz (Hoheitsrecht)

  • keine Gratisparkzeit, Höchstparkzeit 40 Minuten
  • je angefangene vier Minuten Parkzeit EUR 0,10 (maximal somit EUR 1,00)
  • alle übrigen Details sollen gleichgeschaltet zu den restlichen Parkplätzen sein.