Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die digitale Gästeregistrierung in Oberösterreich.
Falls Sie keinen LogIn von uns bekommen haben, dann können Sie diese ganz einfach unter edv@traunsee-almtal.at beantragen.
Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden. Wahrscheinlich wird ab Mittwoch, 19.05.2021, 00:00 Uhr, in den österreichischen Tourismus- und Freizeitbetrieben die Pflicht zur Gästeregistrierung gelten.
Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden.
Vermutlich wird die Pflicht zur Gästeregistrierung für folgende Betriebe gelten:
Die digitale Gästeregistrierung steht aber auch anderen Tourismus- und Freizeitbetrieben kostenlos zur Verfügung.
Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden.
Der Betrieb muss vermutlich in der Lage sein, folgende Daten der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt zu geben:
Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden.
Im Fall von Besuchergruppen, die aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, genügt die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen erwachsenen Person.
Bei allen anderen Besuchergruppen muss sich jede Person einzeln registrieren.
Über die Funktion "Aktuellen Status einsehen" in der checkVisit-App kann der Betrieb jederzeit anonymisiert einsehen, wie viele Personen sich pro Tisch eingecheckt haben.
Bei Selbst-Registrierung über den QR-Code kann der Gast sich und die von ihm eingecheckten Personen im myVisitPass-System auschecken.
Der Check-Out ist nicht verpflichtend.
Über die Funktion "Aktuellen Status einsehen" in der checkVisit-App kann der Betrieb einen Tisch auschecken, wenn die Gäste den Tisch verlassen haben.
Alternativ werden die Gäste nach Ablauf der vom Betrieb voreingestellten durchschnittlichen Aufenthaltsdauer automatisch ausgecheckt.
Nein. Diese digitale Gästeregistrierung ist eine Empfehlung für den bundeslandweiten Einsatz, um den Aufwand für Betrieb und Gast so gering wie möglich zu halten.
Nein. Es handelt sich um eine Serviceleistung des Oberösterreich Tourismus und der Tourismusverbände, die den Betrieben kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Die Registrierung erfolgt über ihren Tourismusverband (für Betriebe in D-Gemeinden über die Oberösterreich Tourismus GmbH) und dauert in der Regel einen Arbeitstag.
Ja. Bei der (Erst-)Konfiguration legen Sie die Bereiche und Tische ihres Betriebes fest. Im Karteireiter "QR Code drucken" des WebClient können Sie nummerierte QR-Codes für diese Tische generieren und ausdrucken. Wir empfehlen nummerierte QR-Codes.
Bitte beachten Sie, dass in Kombination mit dem QR-Code auf jeden Fall die Datenschutz-Informationen anzuzeigen sind (Art. 13 ff DSGVO). Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Unternehmen.
Ja. In diesem Fall erfolgt die Registrierung über die Funktion "neuer Kunde" der checkVisit-App. Der Gastgeber kann dem Gast für die Registrierung z.B. ein Tablet zur Verfügung stellen oder der Gastgeber übernimmt die Eingabe selbst.
Ansprechpartner für Fragen ist ihr Tourismusverband (für Betriebe in D-Gemeinden die Oberösterreich Tourismus GmbH).
Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden.
Wahrscheinlich wird es auch die Möglichkeit geben, ein Papierformular zur Gästeregistrierung zu verwenden. Ob vom Gesundheitsministerium einheitliche Formulare vorgegeben werden, kann derzeit noch nicht beantwortet werden.
Wenn Sie über die Gästemeldung beim Check-in an der Rezeption auch die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Gastes erfassen, ist eine weitere Registrierung nicht notwendig.
Achtung: Sollten Sie in Ihrem Betrieb auch Bereiche (Restaurant, Wellnessbereich, etc.) für Tagesgäste zur Verfügung stellen, ist eine Gästeregistrierung bei Eintritt in diese Bereiche verpflichtend. Diese Registrierung kann digital (z. B. myVistitPass) oder analog (z. B. ausgedrucktes Registrierungsformular) erfolgen.
Die CheckVisit-App ist die betriebliche Variante des myVisitPass-Registrierungssystems. Die CheckVisit-App speichern Sie ganz einfach auf den betrieblichen Smartphones bzw. auf den Smartphones Ihres Personals. Mit der App können Sie:
Anmerkung: Wenn der Gast den Check-in/Check-out selbstständig durchführt, haben Sie als Betrieb keinen zusätzlichen Aufwand.
Die CheckVisit-App können Sie über die Feratel-Benutzeroberfläche des myVisit-Pass-Systems auf Ihre Smartphones laden.
Sollte ein Gast positiv getestet worden sein, meldet sich die Behörde (in Oberösterreich ist das die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat) telefonisch bei Ihnen und fordert Sie auf, die Kontaktnachverfolgungsdaten eines bestimmten Tages zu übermitteln. Dazu steigen Sie mit Ihren Zugangsdaten ins Feratel-System ein. Unter dem Punkt "Registrierungen für Gesundheitsbehörde exportieren" bestimmen Sie das entsprechende Datum und exportieren die verschlüsselte Datei. Diese Datei können Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffnen. Schicken Sie diese Datei per E-Mail an die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.
Vergessen Sie nicht, im Falle einer Prospektbestellung die Adresse anzugeben.
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