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FAQs für Betriebe

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die digitale Gästeregistrierung in Oberösterreich.

Woher bekommen ich einen LogIn?

Falls Sie keinen LogIn von uns bekommen haben, dann können Sie diese ganz einfach unter edv@traunsee-almtal.at beantragen.

Ab wann gilt die Pflicht zur Gästeregistrierung in den österreichischen Tourismus- und Freizeitbetrieben?

Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden. Wahrscheinlich wird ab Mittwoch, 19.05.2021, 00:00 Uhr, in den österreichischen Tourismus- und Freizeitbetrieben die Pflicht zur Gästeregistrierung gelten.

 

Für welche Betriebe gilt die Pflicht zur Gästeregistrierung?

Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden.
Vermutlich wird die Pflicht zur Gästeregistrierung für folgende Betriebe gelten:

  • Gastronomie
  • Beherbergung
  • Freizeitbetriebe
  • Kultur & Veranstaltungen
  • Kongresse & Messen
  • Sportstätten

Die digitale Gästeregistrierung steht aber auch anderen Tourismus- und Freizeitbetrieben kostenlos zur Verfügung.

 

Welche Informationen muss der Betrieb laut Verordnung bei der Registrierung seiner Gäste erfassen?

Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden.
Der Betrieb muss vermutlich in der Lage sein, folgende Daten der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt zu geben:

  • Familien- und Vorname
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
  • Datum und Uhrzeit des Betretens der Betriebsstätte
  • soweit vorhanden die Nummer des Verabreichungsplatzes

 

Können laut Verordnung auch mehrere Personen gleichzeitig registriert werden?

Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden.
Im Fall von Besuchergruppen, die aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bestehen, genügt die Bekanntgabe der Daten von nur einer dieser Besuchergruppe angehörigen erwachsenen Person.
Bei allen anderen Besuchergruppen muss sich jede Person einzeln registrieren.

 

Wie kann ein Betreiber kontrollieren, ob sich seine Gäste über die digitale Lösung registriert haben?

Über die Funktion "Aktuellen Status einsehen" in der checkVisit-App kann der Betrieb jederzeit anonymisiert einsehen, wie viele Personen sich pro Tisch eingecheckt haben.

 

Wie funktioniert der Check-Out und ist dieser verpflichtend?

Bei Selbst-Registrierung über den QR-Code kann der Gast sich und die von ihm eingecheckten Personen im myVisitPass-System auschecken.
Der Check-Out ist nicht verpflichtend.

 

Bleiben meine Gäste immer eingecheckt, wenn sie sich nicht selbst auschecken?

Über die Funktion "Aktuellen Status einsehen" in der checkVisit-App kann der Betrieb einen Tisch auschecken, wenn die Gäste den Tisch verlassen haben.
Alternativ werden die Gäste nach Ablauf der vom Betrieb voreingestellten durchschnittlichen Aufenthaltsdauer automatisch ausgecheckt.

 

Muss die digitale Gästeregistrierung "myVisitPass" verwendet werden?

Nein. Diese digitale Gästeregistrierung ist eine Empfehlung für den bundeslandweiten Einsatz, um den Aufwand für Betrieb und Gast so gering wie möglich zu halten.

 

Fallen für mich als Betrieb Kosten an? Muss der Betrieb Lizenzgebühren für die digitale Gästeregistrierung "myVisitPass" entrichten?

Nein. Es handelt sich um eine Serviceleistung des Oberösterreich Tourismus und der Tourismusverbände, die den Betrieben kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

 

Wie schnell funktioniert die Registrierung des Betriebes für die digitale Gästeregistrierung?

Die Registrierung erfolgt über ihren Tourismusverband (für Betriebe in D-Gemeinden über die Oberösterreich Tourismus GmbH) und dauert in der Regel einen Arbeitstag.

 

Kann ich auch nummerierte QR-Codes für meine Tische generieren?

Ja. Bei der (Erst-)Konfiguration legen Sie die Bereiche und Tische ihres Betriebes fest. Im Karteireiter "QR Code drucken" des WebClient können Sie nummerierte QR-Codes für diese Tische generieren und ausdrucken. Wir empfehlen nummerierte QR-Codes.

 

Darf ich den QR-Code aus dem Formular ausschneiden?

Bitte beachten Sie, dass in Kombination mit dem QR-Code auf jeden Fall die Datenschutz-Informationen anzuzeigen sind (Art. 13 ff DSGVO). Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Unternehmen.

 

Kann sich ein Gast auch ohne Mobiltelefon registrieren?

Ja. In diesem Fall erfolgt die Registrierung über die Funktion "neuer Kunde" der checkVisit-App. Der Gastgeber kann dem Gast für die Registrierung z.B. ein Tablet zur Verfügung stellen oder der Gastgeber übernimmt die Eingabe selbst.

 

Gibt es einen Support bei Fragen oder Problemen?

Ansprechpartner für Fragen ist ihr Tourismusverband (für Betriebe in D-Gemeinden die Oberösterreich Tourismus GmbH).

 

Gibt es eine analoge Alternative, wenn die technische Infrastruktur nicht besteht?

Das kann derzeit noch nicht konkret beantwortet werden – dazu muss die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgewartet werden.
Wahrscheinlich wird es auch die Möglichkeit geben, ein Papierformular zur Gästeregistrierung zu verwenden. Ob vom Gesundheitsministerium einheitliche Formulare vorgegeben werden, kann derzeit noch nicht beantwortet werden.

 

Ich registriere meine Gäste sowieso über die Gästemeldung. Brauche ich als Beherbergungsbetrieb das myVisitPass-System?

Wenn Sie über die Gästemeldung beim Check-in an der Rezeption auch die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Gastes erfassen, ist eine weitere Registrierung nicht notwendig. 

Achtung: Sollten Sie in Ihrem Betrieb auch Bereiche (Restaurant, Wellnessbereich, etc.) für Tagesgäste zur Verfügung stellen, ist eine Gästeregistrierung bei Eintritt in diese Bereiche verpflichtend. Diese Registrierung kann digital (z. B. myVistitPass) oder analog (z. B. ausgedrucktes Registrierungsformular) erfolgen. 

 

Welche Vorteile bietet das myVisitPass System von Feratel für meinen Betrieb?

  • myVisitPass ist absolut datenschutzkonform. Die Daten der Gäste sind verschlüsselt und werden nur nach Aufforderung an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergeleitet. Nach 28 Tagen werden die Daten automatisch gelöscht. 
  • Das System ist für Ihren Betrieb kostenlos und oberösterreichweit verfügbar. Ein einheitliches System ist sehr kundenfreundlich. 
  • Das myVisitPass System  kann jeder  Betrieb, aber auch jeder Gast oder Kunde auf seinem Handy speichern und ist sehr leicht zu bedienen.
  • Es kann ein gleichzeitiger Check-in und Check-our mehrerer Personen einer Familien im System erfolgen.
  • Die Gästeregistrierung erfolgt pro Betrieb.
  • Auch eine digitale Speisekarte kann eingebaut werden.

 

Was ist die CheckVisit-App und warum brauche ich sie?

Die CheckVisit-App ist die betriebliche Variante des myVisitPass-Registrierungssystems. Die CheckVisit-App speichern Sie ganz einfach auf den betrieblichen Smartphones bzw. auf den Smartphones Ihres Personals. Mit der App können Sie:

  • Gäste ein-/auschecken, die kein Smartphone haben
  • Gäste einchecken, die Ihnen ihren persönlichen QR-Code zeigen
  • Gäste auschecken, die sich nicht selbst ausgecheckt haben
  • Gäste per E-Mail einladen, die sich noch nicht selbst im myVisitPass System registriert haben
  • sich einen Überblick über die Zahl der eingecheckten Gäste pro definierter QR-Code-Zone verschaffen

Anmerkung: Wenn der Gast den Check-in/Check-out selbstständig durchführt, haben Sie als Betrieb keinen zusätzlichen Aufwand.

Die CheckVisit-App können Sie über die Feratel-Benutzeroberfläche des myVisit-Pass-Systems auf Ihre Smartphones laden.

 

Wie sieht der Ernstfall aus? Was muss ich tun, wenn die Behörde sich wegen eines positiven Coronafalls bei mir meldet?

Sollte ein Gast positiv getestet worden sein, meldet sich die Behörde (in Oberösterreich ist das die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat) telefonisch bei Ihnen und fordert Sie auf, die Kontaktnachverfolgungsdaten eines bestimmten Tages zu übermitteln. Dazu steigen Sie mit Ihren Zugangsdaten ins Feratel-System ein. Unter dem Punkt "Registrierungen für Gesundheitsbehörde exportieren" bestimmen Sie das entsprechende Datum und exportieren die verschlüsselte Datei. Diese Datei können Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffnen. Schicken Sie diese Datei per E-Mail an die Bezirkshauptmannschaft bzw. das Magistrat.