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Tiny-Studio

Gmunden, Oberösterreich, Österreich
Tiny-Studio
Sparkassengasse 1 TOP 10A
4810 Gmunden

Mobil +43 650 3797300
E-Mail regina.kalkgruber@gmx.net

Ansprechperson
Alois Halbmayr
Sparkassengasse 1 TOP 10A
4810 Gmunden

Mobil +43 650 3797300
E-Mail regina.kalkgruber@gmx.net

Rechtliche Kontaktdaten

Alois Halbmayr
Sparkassengasse 1 TOP 10A
AT-4810 Gmunden
regina.kalkgruber@gmx.net
Anzahl Zimmer/Betten, Maximalbelegung
  • Anzahl der Zimmer: 1
  • Anzahl der Betten: 4

Appartement/Fewo, Bad, WC, 1 Schlafraum

"Tiny-Studio" an der berühmten Esplanade der malerischen Stadt Gmunden:

+++ Sie wohnen direkt am Traunsee und genießen einen traumhaften Seeblick – auch vom kleinen Balkon aus.
+++ Schöne Badeplätze finden Sie in wenigen Gehminuten.
+++ Sie haben alles „ums Eck“: Straßenbahn/Bus, Supermarkt, Lokale, Geschäfte, Schifffahrt, Bootsverleih, Kino etc..

Die Sonne genießen Sie vom Frühstück bis zum späten Nachmittag. An den Wochenenden beobachten Sie das bunte Treiben auf der berühmten Esplanade (die hier autofrei ist) und in den diversen Lokalen. Außerhalb der Sommermonate haben Sie es hier während der Woche richtig ruhig. Ein gutes Glas Wein am Abend wollen Sie sich vielleicht auch hier gönnen – mit traumhaftem Seeblick, an einem lauen Sommerabend am besten direkt am Balkon.

Wir EMPFEHLEN das Tiny-Studio FÜR NUR ZWEI PERSONEN. (Auf ausdrücklichen Wunsch – in vollem Bewusstsein der Platzverhältnisse – könnten evtl. noch bis zu zwei Kinder zusätzlich übernachten.)

  • Größe: 20m²
  • Personen (max.): 4
  • Schlafräume: 1
  • Räume (gesamt): 1
Informationen und Service
  • Nichtraucher
  • Seeblick
Ortstaxe

€ 2,40

Weitere Informationen / Ausnahmen Ortstaxe

Von der Ortstaxenpflicht ausgenommen sind gem. § 50 Oö. Tourismusgesetz 2018:

  1. Personen bis zum Ende des Kalenderjahrs, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden,
  2. Personen, die aus Anlass der Absolvierung einer (Hoch-)Schule, einer Lehre oder des Wehr- oder Zivildienstes nächtigen,
  3. Personen, die an einer Veranstaltung einer Jugendorganisation teilnehmen und in einem Jugendheim, einer Jugendherberge oder auf einem Jugendzeltplatz nächtigen,
  4. Busfahrer und Reiseleiter (Personen, die in Ausübung ihres Berufs als Buslenkerin bzw. Buslenker oder Reiseleiterin bzw. Reiseleiter eine Reisegruppe begleiten und unentgeltlich nächtigen) sowie
  5. Personen, die im Katastrophenfall in einer Gästeunterkunft nächtigen müssen. 

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Routenplaner für individuelle Anreise

Für Informationen beim Kontakt anfragen.

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