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Alle Fragen zum Thema "Urlaub mit meinem Hund"

In öffentlichen Orten im Ortsgebiet gilt Leinenpflicht oder Maulkorbpflicht (OÖ Hundehaltegesetz 2002). Im Bereich von Schulen, Kindergärten, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Veranstaltungen und bei vielen Ausflugszielen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Spezielle Verordnungen können vom Gemeinderat angeordnet werden – bitte beachten Sie daher die Hinweistafeln vor Ort oder erkundigen Sie sich in der jeweiligen Gemeinde.

In unserer Region gibt es Unterkünfte in den verschiedensten Kategorien, in denen Hunde erlaubt oder auf Anfrage willkommen sind. Bitte klären Sie die Details direkt mit den Vermietern ab. Eine Liste der Unterkünfte, in denen Hunde erlaubt sind, finden Sie hier.

Hundefreundliche Betriebe